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	<title>Frank Berger Archive | Anwalt Ulm</title>
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	<description>Rechtsanwälte Berger &#38; Faoual</description>
	<lastBuildDate>Thu, 05 Oct 2023 12:27:03 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Beschützergarant, Polizist, Reichsbürger</title>
		<link>https://anwalt-ulm.com/beschuetzergarant-polizist-reichsbuerger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Müller-Rohrhirsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Oct 2023 12:27:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frank Berger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beschützergarant]]></category>
		<category><![CDATA[Polizist]]></category>
		<category><![CDATA[Reichsbürger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 06.11.2017 erließ das Oberlandesgericht Nürnberg eine Entscheidung über die Mitteilungspflichten eines Polizeibeamten bezüglich Waffensicherstellungen. In vorliegendem Fall erfuhr ein Polizeihauptkommissar von einem Fall, bei welchem sich ein ihm bekannter Reichsbürger gegen die Sicherstellung seiner Waffen wehren werde. Vorliegend teilte das Gericht die Auffassung, dieser sei dann dazu verpflichtet, dies seiner Dienststelle mitzuteilen. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 06.11.2017 erließ das Oberlandesgericht Nürnberg eine Entscheidung über die Mitteilungspflichten eines Polizeibeamten bezüglich Waffensicherstellungen.</p>
<p>In vorliegendem Fall erfuhr ein Polizeihauptkommissar von einem Fall, bei welchem sich ein ihm bekannter Reichsbürger gegen die Sicherstellung seiner Waffen wehren werde. Vorliegend teilte das Gericht die Auffassung, dieser sei dann dazu verpflichtet, dies seiner Dienststelle mitzuteilen.</p>
<p>Der Angeklagte, ein vom Vollzugsdienst freigestellter Polizeihauptkommissar, hatte in seiner Freizeit davon erfahren, dass der anderweitig Verfolgte als Jäger und Schütze Waffen und Munition besaß, die Erlaubnis dafür aber widerrufen worden war. Der Angeklagte wusste auch, dass es sich dabei um einen Anhänger der Reichsbürgerbewegung handelte. Dieser hatte dem Angeklagten mitgeteilt, er werde sich gegen die Sicherstellung durch die Polizeibeamten wehren. Bei dem Einsatz feuerte er elf Schüsse ab, wodurch ein Beamter getötet und zwei verletzt wurden.</p>
<p>Für eine Strafbarkeit wegen eines Tötungs- oder Körperverletzungsdelikts bedarf es aber der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, dass durch das Informieren, ein solches verhindert werden hätte können. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist abzulehnen, wenn die Informationsweitergabe zu keiner Änderung der Einsatzplanung geführt hätte.</p>
<p>Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen mit fahrlässiger Körperverletzung im Amt durch Unterlassen in zwei tateinheitlichen Fällen hatte das Landgericht aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen. Auch die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos.</p>
<p>OLG Nürnberg, Beschl. v. 06.11.2017 – 1 Ws 297/17</p>
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		<item>
		<title>Wann ist eine Mittäterschaft im strafrechtlichen Sinn begründet ?</title>
		<link>https://anwalt-ulm.com/wann-ist-eine-mittaeterschaft-im-strafrechtlichen-sinn-begruendet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Müller-Rohrhirsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2021 08:59:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frank Berger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beihilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Mittäterschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine wesentliche Entscheidung zu dieser Frage klärte der Bundesgerichtshof in einem Urteil des Jahres 2017. Nach dem Beschluss des BGH vom 11.07.2017 ist Mittäter i.S.d. § 25 II StGB, wer einen Beitrag zur Tat so leistet, dass dieser als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten erscheint und umgekehrt. Um Mittäter zu sein, muss nicht zwingend [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine wesentliche Entscheidung zu dieser Frage klärte der Bundesgerichtshof in einem Urteil des Jahres 2017. Nach dem Beschluss des BGH vom 11.07.2017 ist Mittäter i.S.d. § 25 II StGB, wer einen Beitrag zur Tat so leistet, dass dieser als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten erscheint und umgekehrt.</p>
<p>Um Mittäter zu sein, muss nicht zwingend am Kerngeschehen mitgewirkt werden. Die Unterscheidung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe ist vom Richter durch eine Gesamtbetrachtung aller Umstände zu prüfen. Dabei ist vor allem auf den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und zumindest den Willen zur Tatherrschaft abzustellen.</p>
<p>Der Angeklagte reiste mit zwei weiteren Personen nach Deutschland. Ihr Plan war es wertvolle Kfz zu entwenden und diese selbst nach Litauen zu fahren. Der Angeklagte wusste, dass die anderen beiden die Fahrzeuge entwenden würden und ohne seine Mithilfe nicht möglich sein würde die Tat zu verwirklichen. Er sollte dafür 500€ erhalten.</p>
<p>BGH, Beschl. v. 11.07.2017 – 2 StR 220/17</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Strafrecht, Verkehrsfremder Inneneingriff</title>
		<link>https://anwalt-ulm.com/strafrecht-verkehrsfremder-inneneingriff/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Müller-Rohrhirsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Mar 2021 09:11:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frank Berger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsfremder Inneneingriff]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Verkehrsstrafrecht erließ das OLG Hamm ein interessantes Urteil zum verkehrsfremden Inneneingriff Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 31.01.2017 entschieden, dass ein Hindernisbereiten i.S.d. § 315b I Nr.2 StGB vorliegt, wenn der Beifahrer die Beifahrertüre in der Absicht öffnet, einen neben dem PKW fahrenden Radfahrer auffahren zu lassen. Durch die Tat wird gleichzeitig eine [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Verkehrsstrafrecht erließ das OLG Hamm ein interessantes Urteil zum verkehrsfremden Inneneingriff</p>
<p><span id="more-600"></span></p>
<div class="itemFullText">
<p>Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 31.01.2017 entschieden, dass ein Hindernisbereiten i.S.d. § 315b I Nr.2 StGB vorliegt, wenn der Beifahrer die Beifahrertüre in der Absicht öffnet, einen neben dem PKW fahrenden Radfahrer auffahren zu lassen.</p>
<p>Durch die Tat wird gleichzeitig eine gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung gemäß § 224 I Nr. 5 StGB verwirklicht. Dies ist auch dann anzunehmen, wenn der Fahrradfahrer sich nicht unmittelbar durch die Kollision mit der Beifahrertüre verletzt, sondern infolge eines Ausweichmanövers mit Notbremsung.</p>
<p>Der Geschädigte hatte mit seinem Fahrrad den gerade wieder anfahrenden Pkw rechts überholt. Um ihn zur Rede zu stellen, entschlossen sich der Fahrer und der Beifahrer dazu dem Geschädigten den Weg abzuschneiden. Der Fahrer überholte den Geschädigten laut hupend wieder und lenkte seinen Wagen nach rechts um den Weg abzuschneiden. Gleichzeitig öffnete der Beifahrer seine Türe, wodurch der Geschädigte zum Ausweichen gezwungen wurde. Er prallte infolge dessen gegen ein parkendes Auto, zog sich Prellungen und Schürfwunden zu und war für über einen Monat arbeitsunfähig. Der Beifahrer wurde vom Landgericht wegen gemeinschaftlich begangenem Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß §§ 315b I Nr.2, 25 StGB, sowie wegen gefährlicher Körperverletzung §§ 224 II Nr. 5, 25 StGB verurteilt. Die dagegen eingelegte Revision hatte keinen Erfolg.</p>
<p>OLG Hamm, Beschl. v. 31.01.2017 – 4 RVs 159/16</p>
<p>&nbsp;</p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Kündigung, Eigenbedarf, Betriebsbedarf</title>
		<link>https://anwalt-ulm.com/kuendigung-eigenbedarf-betriebsbedarf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Müller-Rohrhirsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Dec 2020 12:34:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frank Berger]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Eigenbedarfskündigung einer Kommanditgesellschaft gilt es Besonderheiten zu beachten. Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann Wohnräume nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen, weder für sich, noch für Familien- oder Haushaltsangehörige, da „Eigenbedarf“ hier bereits begrifflich nicht in Betracht kommt. Eine Kündigung wegen „Betriebsbedarf“ kommt nur dann in Betracht, wenn betriebliche Gründe gerade die Nutzung der gekündigten Wohnung notwendig [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Eigenbedarfskündigung einer Kommanditgesellschaft gilt es Besonderheiten zu beachten. Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann Wohnräume nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen, weder für sich, noch für Familien- oder Haushaltsangehörige, da „Eigenbedarf“ hier bereits begrifflich nicht in Betracht kommt. Eine Kündigung wegen „Betriebsbedarf“ kommt nur dann in Betracht, wenn betriebliche Gründe gerade die Nutzung der gekündigten Wohnung notwendig machen. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Wohnen des Mitarbeiters nach seiner betrieblichen Aufgabe und Funktion gerade in dieser Wohnung von nennenswertem Vorteil ist. Zu diesem Ergebnis kam der 8. Senat des BGH mit seinem Urteil vom 29.03.2017 (VIII ZR 44/16) und bestätigte damit seine Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 23.05.2007, VIII ZR 122/06).</p>
<p>Urteil vom 23.05.2007, VIII ZR 122/06).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Einschleusen, Schleuser, Ausländer</title>
		<link>https://anwalt-ulm.com/einschleusen-schleuser-auslaender/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Müller-Rohrhirsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jun 2020 09:57:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frank Berger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ausländer]]></category>
		<category><![CDATA[Schlagwörter: Einschleusen]]></category>
		<category><![CDATA[Schleuser]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 08.03.2017 wurde die Thematik Einschleusung von Ausländern nach Abschluss des Rückführungsverfahrens strafrechtlich beleuchtet. Werden Ausländer von einem Schleuser eingeschleust, so macht sich dieser auch dann nach § 96 AufenthG strafbar, wenn das Rückführungsverfahren des betroffenen Ausländers abgeschlossen ist. Es kommt dabei weder zu einem Entfallen der Tatbestandsmäßigkeit, noch der [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 08.03.2017 wurde die Thematik Einschleusung von Ausländern nach Abschluss des Rückführungsverfahrens strafrechtlich beleuchtet.</p>
<p>Werden Ausländer von einem Schleuser eingeschleust, so macht sich dieser auch dann nach § 96 AufenthG strafbar, wenn das Rückführungsverfahren des betroffenen Ausländers abgeschlossen ist. Es kommt dabei weder zu einem Entfallen der Tatbestandsmäßigkeit, noch der Rechtswidrigkeit. So der BGH mit Urteil vom 08.03.2017 (AZ 5 StR 333/16).</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mietrecht &#8211; Kündigung, Eigenbedarf, Betriebsbedarf</title>
		<link>https://anwalt-ulm.com/mietrecht-kuendigung-eigenbedarf-betriebsbedarf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Müller-Rohrhirsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Apr 2019 11:11:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frank Berger]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht - Kündigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; Zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Kündigung von Wohnräumen einer Kommanditgesellschaft erging ein Urteil des 8. Senats des Bundesgerichtshofes. Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann Wohnräume nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen, weder für sich, noch für Familien- oder Haushaltsangehörige, da „Eigenbedarf“ hier bereits begrifflich nicht in Betracht kommt. Eine Kündigung wegen „Betriebsbedarf“ kommt nur dann in Betracht, [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Kündigung von Wohnräumen einer Kommanditgesellschaft erging ein Urteil des 8. Senats des Bundesgerichtshofes.</p>
<p>Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann Wohnräume nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen, weder für sich, noch für Familien- oder Haushaltsangehörige, da „Eigenbedarf“ hier bereits begrifflich nicht in Betracht kommt. Eine Kündigung wegen „Betriebsbedarf“ kommt nur dann in Betracht, wenn betriebliche Gründe gerade die Nutzung der gekündigten Wohnung notwendig machen. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Wohnen des Mitarbeiters nach seiner betrieblichen Aufgabe und Funktion gerade in dieser Wohnung von nennenswertem Vorteil ist. Zu diesem Ergebnis kam der 8. Senat des BGH mit seinem Urteil vom 29.03.2017 (VIII ZR 44/16) und bestätigte damit seine Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 23.05.2007, VIII ZR 122/06).</p>
<h2></h2>
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			</item>
		<item>
		<title>BTM, Betäubungsmittel, Handeltreiben, Strafmilderung</title>
		<link>https://anwalt-ulm.com/btm-betaeubungsmittel-handeltreiben-strafmilderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Müller-Rohrhirsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Oct 2018 11:30:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frank Berger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[BTM]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine weitere Entscheidung im Strafrecht erfolgte seitens des Bundesgerichtshofes, insbesondere zur Thematik Betäubungsmittel. Der BGH erließ mit Urteil vom 08.02.2017 (AZ 3 StR 483/16) folgende Entscheidung. Bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist eine Strafmilderung zu gewähren, wenn die gewinnbringenden Betäubungsmittel nach der Entdeckung einer Marihuanaplantage vollständig sichergestellt werden können, so dass sie nicht in den [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine weitere Entscheidung im Strafrecht erfolgte seitens des Bundesgerichtshofes, insbesondere zur Thematik Betäubungsmittel.</p>
<p><span id="more-424"></span></p>
<div class="itemFullText">
<p>Der BGH erließ mit Urteil vom 08.02.2017 (AZ 3 StR 483/16) folgende Entscheidung. Bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist eine Strafmilderung zu gewähren, wenn die gewinnbringenden Betäubungsmittel nach der Entdeckung einer Marihuanaplantage vollständig sichergestellt werden können, so dass sie nicht in den Verkehr gelangten.</p>
</div>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Einschleusung von Ausländern</title>
		<link>https://anwalt-ulm.com/einschleusung-von-auslaendern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Müller-Rohrhirsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 2018 07:28:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frank Berger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit seinem Urteil vom 08.03.2017 urteilte der Bundesgerichtshof über die Strafbarkeit von Ausländerschleusungen. Werden Ausländer von einem Schleuser eingeschleust, so macht sich dieser auch dann nach § 96 AufenthG strafbar, wenn das Rückführungsverfahren des betroffenen Ausländers abgeschlossen ist. Es kommt dabei weder zu einem Entfallen der Tatbestandsmäßigkeit, noch der Rechtswidrigkeit. So der BGH mit Urteil [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit seinem Urteil vom 08.03.2017 urteilte der Bundesgerichtshof über die Strafbarkeit von Ausländerschleusungen.</p>
<p><span id="more-405"></span></p>
<div class="itemFullText">Werden Ausländer von einem Schleuser eingeschleust, so macht sich dieser auch dann nach § 96 AufenthG strafbar, wenn das Rückführungsverfahren des betroffenen Ausländers abgeschlossen ist. Es kommt dabei weder zu einem Entfallen der Tatbestandsmäßigkeit, noch der Rechtswidrigkeit. So der BGH mit Urteil vom 08.03.2017 (AZ 5 StR 333/16).</div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://anwalt-ulm.com/einschleusung-von-auslaendern/">Einschleusung von Ausländern</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://anwalt-ulm.com">Anwalt Ulm</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neuerteilung des Führerscheins nach Verlust infolge von Trunkenheit im Verkehr</title>
		<link>https://anwalt-ulm.com/neuerteilung-des-fuehrerscheins-nach-verlust-infolge-von-trunkenheit-im-verkehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katrin Müller-Rohrhirsch]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Nov 2017 09:23:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frank Berger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheit im Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorinstanzlichen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="itemIntroText">
<p>„Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.</p>
</div>
<p><span id="more-369"></span></p>
<div class="itemFullText">
<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorinstanzlichen Urteile geändert und die Beklagten jeweils verpflichtet, den Klägern die beantragten Fahrerlaubnisse auch ohne die Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Frage von Alkoholmissbrauch neu zu erteilen.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>PM des Bundesverwaltungsgericht, 3 C 24.15 &#8211; Urteil vom 06. April 2017</p>
</div>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Festlegung der nicht geringen Menge Metamfetamin – Anfragebeschluss des 2. Strafsenats an die übrigen Strafsenate</title>
		<link>https://anwalt-ulm.com/neue-festlegung-der-nicht-geringen-menge-metamfetamin-anfragebeschluss-des-2-strafsenats-an-die-uebrigen-strafsenate/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Frank Berger]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Sep 2016 17:38:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Frank Berger]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betäubungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Grenzwert]]></category>
		<category><![CDATA[nicht geringe Menge]]></category>
		<category><![CDATA[Rauschgift Einfuhr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Frankfurt a. M. hat den Angeklagten, einen heute 43 Jahre alten philippinischen Staatsangehörigen, der seit 1998 – zuletzt illegal und unter verschiedenen falschen Namen – in Deutschland lebt, wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, davon in zwei [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Frankfurt a. M. hat den Angeklagten, einen heute 43 Jahre alten philippinischen Staatsangehörigen, der seit 1998 – zuletzt illegal und unter verschiedenen falschen Namen – in Deutschland lebt, wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, davon in zwei Fällen als Mitglied einer Bande handelnd, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Es hat zudem die Einziehung von knapp 22 g sichergestellten Rauschgifts angeordnet.<span id="more-179"></span></p>
<p>Nach den Feststellungen des Landgerichts bezog der Angeklagte im Jahr 2006 in fünf Fällen von philippinischen Kontaktleuten jeweils mindestens 20 g Metamfetaminhydrochlorid, das er zum kleineren Teil selbst konsumierte, zum überwiegenden Teil jedoch gewinnbringend weiterverkaufte. Das Rauschgift, das in der Szene unter den Namen &#8222;Crystal-Speed&#8220;, &#8222;Ice&#8220; oder &#8222;Shabu&#8220; geläufig ist, wurde jeweils versteckt in Bücherattrappen über verschiedene Kurierdienste auf dem Luftweg nach Deutschland verbracht.</p>
<p>Das Landgericht hat sachverständig beraten den Grenzwert für die nicht geringe Menge Metamfetamin mit 5 g Metamfetaminhydrochlorid angenommen und deshalb den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Es ist hierbei bewusst von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abgewichen, der durch zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2001 die Grenze bei 30 g Metamfetaminbase oder 35 g Metamfetaminhydrochlorid gezogen hatte.</p>
<p>Der Senat hat in der Hauptverhandlung vom heutigen Tag zwei toxikologische Sachverständige zu Fragen der Wirkung und Gefährlichkeit von Metamfetamin angehört. Unter Berücksichtigung der hierbei gewonnenen Ergebnisse beabsichtigt der Senat, den Grenzwert für eine nicht geringe Menge Metamfetamin auf 5 g Metamfetaminbase oder umgerechnet ca. 6 g Metamfetaminhydrochlorid festzulegen. Der Bundesgerichtshof hatte sich bei seiner 2001 erfolgten Grenzziehung an der Wirkstoffgrenze für andere Amfetaminderivate orientiert und dies damit begründet, es erscheine im Hinblick auf die Wirkungsähnlichkeiten sinnvoll, für derartige sog. Designerdrogen einheitliche Grenzwerte festzusetzen. Nach der Anhörung der Sachverständigen hält der Senat eine Gleichstellung von Metamfetamin mit anderen Amfetaminderivaten dagegen nicht für sachgerecht. Von einer vergleichbaren Wirkung ist nicht auszugehen; vielmehr entsprechen Wirkung und Gefährlichkeit von Metamfetamin eher derjenigen der Kokainzubereitung &#8222;Crack&#8220;.</p>
<p>Zur Bestimmung der nicht geringen Menge geht der Senat von einer durchschnittlichen, für nicht gewohnte Konsumenten an der Grenze zu einer gesundheitsgefährdenden Dosis liegenden Konsumeinheit von 25 mg Metamfetaminbase aus. Unter Berücksichtigung einer Maßzahl von 200 Konsumeinheiten folgt hieraus der Grenzwert von 5 g Metamfetaminbase, was gerundet 6 g Metamfetaminhydrochlorid entspricht.</p>
<p>Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat beschlossen, bei den anderen Strafsenaten anzufragen, ob sie an ihrer bisherigen Rechtsprechung zu dem Grenzwert der nicht geringen Menge bei Metamfetamin festhalten.</p>
<p>Urteil vom 11. September 2008 &#8211; III ZR 212/07</p>
<p>Beschluss vom 6. August 2008 &#8211; 2 StR 86/08<br />
Landgericht Frankfurt (Main) – Urteil vom 24. August<br />
2007 – 5/30 KLs 5141/5102 Js 236293/06 AGr (3/07)<br />
Karlsruhe, den 6. August 2008<br />
Pressestelle des Bundesgerichtshofs</p>
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