Eine weitere Entscheidung im Strafrecht erfolgte seitens des Bundesgerichtshofes, insbesondere zur Thematik Betäubungsmittel.

Der BGH erließ mit Urteil vom 08.02.2017 (AZ 3 StR 483/16) folgende Entscheidung. Bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist eine Strafmilderung zu gewähren, wenn die gewinnbringenden Betäubungsmittel nach der Entdeckung einer Marihuanaplantage vollständig sichergestellt werden können, so dass sie nicht in den Verkehr gelangten.