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In seinem Urteil vom 21.11.2014 (Az. 26 U 80/13) hat das OLG Hamm beschlossen, dass ein Schmerzensgeld von 90.000 EUR angemessen ist. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die 1951 geborene Klägerin war 2008 bei den Beklagten in Behandlung aufgrund plötzlich eintretender Übelkeit. Am 19.12.2008 wurde sie mit der vorläufigen Diagnose „Akutes Abdomen; Subileus; Meteorismus“ bei der Beklagten zu 1 eingewiesen. Weiterlesen