Kosten

Um Ihnen einen Überblick vor Übertragung des Mandats über die zu erwartenden Kosten zu verschaffen, besprechen wir diese mit Ihnen im Rahmen der ersten anwaltlichen Beratung. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung können bei Beginn eines Mandats lediglich geschätzt werden.

Die Rechtsanwaltsgebühren sind grundsätzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt das Honorar für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts, wenn nicht eine Honorarvereinbarung getroffen wird.

Die Gebühren eines Rechtsanwalts berechnen sich je nach Art und Umfang der Tätigkeit. Aufgrund dessen wägen wir mit Ihnen vor Beginn eines anstehenden Prozesses die Risiken ab, damit Sie eine erste Kostenabschätzung erhalten.

Die Gebühren berechnen sich nach Art des Abschlusses eines gerichtlichen Verfahrens und weiter anfallenden Kosten und Gerichtskosten.

Erfolgt lediglich eine reine Erstberatung, rechnen wir eine Beratungsgebühr ab, die in der Höhe nach Art und Umfang der Beratung festgesetzt wird.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit aufgrund beengter finanzieller Verhältnisse einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und für das gerichtliche Tätigwerden Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Einen Beratungshilfeschein sollten Sie sich bereits vor dem Erstberatungstermin vom Amtsgericht ausstellen lassen.