Zum Verkehrsrecht ist ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs ergangen zur Thematik der fiktiven Schadensabrechnung einer Reparaturbescheinigung bei einem Verkehrsunfall.

Der BGH urteilte am 24.01.2017 (AZ VI ZR 146/16) darüber, dass die Kosten für eine Reparaturbescheinigung bei tatsächlicher Reparatur im Rahmen einer fiktiven Schadensabrechnung für sich genommen nicht ersatzfähig sind.