Autokauf im Internet

Der Kauf eines Autos spielt im Internet eine immer größere Rolle. Für den Käufer bietet das Internet eine Menge Möglichkeiten. Nirgendwo sonst findet man ein derart großes Angebot an Gebrauchtfahrzeugen. Dies erleichtert die Suche nach dem Wunschmodell. Auf den ersten Blick lässt sich schnell im Vergleich feststellen, ob das rausgesuchte Fahrzeug im Preis angemessen ist. Aber auch für den Verkäufer bietet das Internet ungeahnte Möglichkeiten. Der allgemeine Zustand des Fahrzeugs kann hier einfacher verschleiert und vorhandene Mängel verschwiegen werden.

Da Sie den Verkäufer im Normalfall nicht kennen werden, gibt es eigentlich keinen Grund, ein Fahrzeug unbesehen zu kaufen.

Erstaunlicherweise gehen viele davon aus, dass ein Vertrag immer schriftlich geschlossen werden muss. Für den Abschluss eines Kaufvertrages über einen PKW sieht das Gesetz jedoch keine bestimmte Form vor. Auf Internetportalen wie eBay wird beispielsweise der Kaufvertrag in der Regel online geschlossen. Wenn Sie dann bei der Abholung feststellen, dass das Fahrzeug doch nicht Ihren Erwartungen entspricht sind Sie an den Vertrag gebunden. D.h. Sie können nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Sollten Sie jedoch einem Internetangebot nicht widerstehen können und online einen Vertrag schließen, achten Sie unbedingt auf die Produktbeschreibung, damit Sie bei einem aufkommenden Streit nicht völlig auf verlorenem Posten stehen.

Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Weicht die Produktbeschreibung im Internet von dem tatsächlichem Zustand des Fahrzeugs ab, fehlt diesem damit die vereinbarte Beschaffenheit und es ist mangelhaft.

Private Verkäufer können die Mängelgewährleistung ausschließen. Dies gilt jedoch nicht, wenn bekannte Mängel arglistig verschwiegen werden.

Im Zweifel fragen Sie beim Verkäufer per eMail nach und dokumentieren den Schriftverkehr, falls es später zu Problemen kommen sollte.

Fordert der Verkäufer von Ihnen eine Vorauszahlung, handelt es sich fast immer um einen Betrugsversuch. Auch von Fahrzeugen die 25% unter dem Marktwert und als Notverkauf angeboten werden, sollten Sie unbedingt die Finger lassen. Solche Schnäppchen gibt es in der Regel im Internet nicht.

Stimmen bei einem Privatverkauf Verkäufer und im Brief eingetragener Fahrzeugbesitzer nicht überein, lassen Sie sich auf jeden Fall eine Vollmacht zeigen. Noch besser ist, Sie lassen sich gar nicht auf ein solches Geschäft ein. Das Fahrzeug könnte gestohlen sein. Im ungünstigsten Fall hieße das Für Sie, dass Sie Ihr Geld nie wieder sehen und darüber hinaus das Fahrzeug an den tatsächlichen Eigentümer herausgeben müssen.

Marc Faoual, Rechtsanwalt