Autounfall im Ausland

Sommerzeit ist Reisezeit. Zwischen 140.000 und 160.000 deutsche Autofahrer werden jährlich in Verkehrsunfälle im Ausland verwickelt. Die Gründe dafür sind unterschiedlicher Natur. Teils sind es die unbekannten Verkehrsregeln, Ablenkung durch Kartenlesen, Betrachten der Umgebung oder schlicht Übermüdung wegen ununterbrochenen Fahrens ohne Einlegung von Ruhepausen.

Die wenigsten denken natürlich, dass einem selbst so etwas passieren könnte, schließlich passt das ja nun so gar nicht zur Vorfreude und zur Urlaubsstimmung. Dennoch sollten schon vor Reiseantritt einige Vorkehrungen getroffen – und folgende Punkte beachtet werden. Unterziehen Sie Ihr Fahrzeug einem gründlichen Reisecheck. Beleuchtung, Reifen und Bremsen müssen sich in einem tadellosen Zustand befinden, ansonsten droht bei einem Unfall sehr schnell eine Teilschuld.

Warndreieck und Verbandkasten sollten schnell zur Hand sein. Achten Sie darauf, dass Sie nicht erst das halbe Auto ausräumen müssen. Im Notfall kostet das wertvolle Zeit und kann Sie unnötig in Gefahr bringen. Seit Anfang 2005 ist in einigen europäischen Ländern im Falle eines Unfalls nicht nur das Tragen einer Warnweste, sondern schon das Mitführen Pflicht. Wird die Vorschrift ignoriert, drohen zum Teil hohe Geldbußen. Für Motorradfahrer gilt diese Regelung indes nicht. Achten Sie beim Kauf einer solchen reflektierenden Weste, dass sie mit dem gültigen EU-Kontrollzeichen EN 471 versehen sein muss. Diese können im Kfz- Zubehörhandel für 5,00 bis 15,00 EURO erworben werden. Verstauen Sie die Weste so, dass sie bereits beim Verlassen des Fahrzeugs am Unfallort getragen werden kann. Wer mit dem Auto auf Europas Straßen unterwegs ist, sollte auf jeden Fall die sogenannte „grüne Karte“ und ein Formular des „europäischen Unfallberichtes“ im Handschuhfach bereithalten.

Die grüne Versicherungskarte gilt als Nachweis dafür, dass Sie vorschriftsmäßig haftpflichtversichert sind. Der Unfallgegner kann so sicher sein, dass er gegebenenfalls entschädigt wird. Sie brauchen dann nur noch Ihre Versicherung über den Unfall informieren. Kommt es zu einem Unfall benützt man vorzugsweise den Europäischen Unfallbericht. Er ist in jedem europäischen Land gleich aufgebaut, so dass selbst wenn er in anderer Sprache abgefasst ist, man das deutsche Muster als Schablone nutzen kann. Nach dem Ausfüllen des Formulars erhält jeder Unfallbeteiligte ein Exemplar, dass dann der Haftpflichtversicherung vorgelegt werden kann.

Nachdem sowohl die grüne Karte als auch der europäische Unfallbericht kostenlos sind, sollte man sich die beiden Formulare vor Reiseantritt von seiner Haftpflichtversicherung zuschicken lassen.

Was tun, wenn es nun wirklich kracht ?
Beachten Sie, dass in vielen Ländern in der Regel Bagatellschäden nicht von der Polizei aufgenommen werden. Wenn Sie jedoch hartnäckig genug sind werden Sie oftmals auch eine Unfallaufnahme erwirken können. Für eine spätere Schadensregulierung ist es ungemein hilfreich, wenn ein Polizeibericht vorliegt. Bestehen Sie auf eine Unfallaufnahme insbesondere bei Personenschäden, hohen Sachschäden, streitiger Haftung, fehlendem Versicherungsnachweis des Gegners oder Unfallflucht. Im Idealfall lassen Sie sich eine Durchschrift des Berichts aushändigen. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu den Unfallzeugen auf und lassen sich Namen und Anschrift geben.

Günstigerweise werden Sie im Urlaub höchst wahrscheinlich eine Kamera dabei haben. Nutzen Sie diesen günstigen Umstand und fotografieren Sie die Unfallstelle und die Fahrzeuge aus mehreren Perspektiven. Denken Sie in diesem Zusammenhang auch an mögliche Bremsspuren. Sammeln Sie herumliegende Teile, beispielsweise zersplittertes Glas auf. In manchen Ländern kann die Versicherung nicht anhand des Kennzeichens ermittelt werden. In Frankreich und Italien klebt beispielsweise an der Frontscheibe ein kleiner Aufkleber mit den Daten der Fahrzeugversicherung.

Füllen Sie so dann gemeinsam mit dem Unfallgegner den bereits erwähnten europäischen Unfallbericht aus. Unterschreiben sie kein Schuldanerkenntnis, sondern achten Sie darauf, dass Sie wirklich nur den Unfallhergang bestätigen. In keinem Fall schaden kann es, wenn Sie von dem Umfall eine Skizze anfertigen. Unterschreiben Sie in jedem Fall nur was Sie auch wirklich verstehen. In einigen europäischen Ländern sind die Angaben im Unfallbericht alleinige Beurteilungsgrundlage für die Haftung hinsichtlich der Unfallfolgen und im nachhinein nicht mehr anfechtbar.

Wurden Sie oder einer Ihrer Mitfahrer bei dem Unfall verletzt ist es empfehlenswert noch im Urlaubsland einen Arzt aufzusuchen, da ausländische Haftpflichtversicherungen oftmals keine Atteste von deutschen Ärzten akzeptieren.

Ersatzansprüche müssen Sie nicht direkt am Urlaubsort geltend machen. Das geht bequem von Deutschland aus, wenn das andere Auto in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder Liechtenstein versichert ist. Seit 2003 muss jeder Versicherer in jedem Mitgliedsland einen Schadensregulierungsbeauftragten benennen, d.h. wer in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, kann sich nun in Deutschland und in deutscher Sprache an einen Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Wer das im Einzelfall ist, kann bei der nationalen Auskunftsstelle in Erfahrung gebracht werden. In Deutschland wird dies vom Zentralruf der Autoversicherer mitgeteilt ( Tel. 0180-25026 oder www.zentralruf.de ).

Die Bearbeitungszeit eines Unfallschadens durch den Regulierungsbeauftragten darf drei Monate nicht überschreiten. Reagiert der Regulierungsbeauftragte nicht oder nicht angemessen innerhalb dieser Frist, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist das der Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg ( www.verkehrsopferhilfe.de ).

In vielen Ländern werden beispielsweise Wertminderung, Mietwagen, Gutachten, Nutzungsausfall und Anwaltskosten nicht ersetzt. In einigen Ländern wie Lettland oder Rumänien besteht nur eine Deckungssumme von 10.000 EUR bis 20.000 EUR. Diese Summen sind schnell erreicht. Dafür gibt es für 60 bis 80 EUR im Jahr eine Versicherung, die auch als Mallorca-Police bekannt ist.

Reparaturen für einen unverschuldeten Unfall werden in der Regel nach den jeweiligen Reparatursätzen im Urlaubsland bezahlt. Falls ein Schaden nun in Deutschland repariert wird und die Reparatur ist hier teurer als im Land des Unfalls, muss man den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen. Diese Zusatzkosten können zwar dadurch vermieden werden, wenn man das Fahrzeug direkt vor Ort wieder instand setzten ließe, allerdings geht diese Rechnung nur auf, wenn die Werkstatt ordentlich arbeitet und im Nachhinein keine Gewährleistungsansprüche gegen den Reparaturbetrieb geltend gemacht werden müssen. In jedem Fall empfehlenswert ist vor Reiseantritt ein Besuch bei einem Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens damit die Ferien nicht zum Alptraumwerden und Sie sich erholen können.

In diesem Sinne wünsche ich eine gute Reise und einen schönen, unfallfreien Urlaub

Marc Foaual, Rechtsanwalt