Rechtsanwältin Jennifer Güldner

  • geboren in Ulm
  • Abitur an der Friedrich-List Schule in Ulm
  • Studium an der Universität Augsburg
  • Referendariat am Landgericht Ulm
  • Mitglied EUDequi – Die Fachvereinigung für Pferderecht

Stationen

Landgericht Ulmprivates Baurecht
Staatsanwaltschaft UlmStrafrecht
Stadt Neu-UlmVerwaltungsrecht
Kanzlei Berger & FaoualAllgemeines Zivilrecht

Fortbildungen

 

2024

  • 22.03.2024 – Pferderechtstag in der LMU München

Rechtsgebiete von Jennifer Güldner

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Pferderecht,Tierrecht

Was versteht man unter dem Pferdesportrecht?

Das Pferdesportrecht umfasst sämtliche rechtlichen Aspekte rund um das Thema Pferd und den Reitsport.

In der Rechtsprechung haben sich Besonderheiten rund um Pferde und den Reitsport herausgebildet die zu beachten sind und deren Kenntnisse Voraussetzung für eine sorgfältige rechtliche Beratung sind.

Dies umfasst Fragen zum Pferdekaufrecht, die Gestaltung und Abwicklung von Einstellungsverträgen sowie sämtliche Problemstellungen, die mit einem Pferdebetrieb verbunden sind, wie Ausbilderhaftung, Tierhalterhaftung und Obhutshaftung. Darüber hinaus gehören dazu auch das Vereinsrecht, Zuchtrecht und Sportrecht sowie rechtliche Fragestellungen im tierärztlichen Bereich.

Nicht selten sind Mandate im Bereich des Pferderechtes emotional etwa durch die Bindung an ein erworbenes Tier belastet, so dass es oft einer individuellen Betrachtung der Situation im Hinblick auf die persönlichen Interessen des Mandanten bedarf.

Die eigene Erfahrung als Reiterin ermöglicht es, die besonderen Herausforderungen und oft emotionalen Aspekte im Pferdesport zu verstehen und entsprechend zu berücksichtigen.
Als langjährige und erfahrene Reiterin kennt Frau Rechtsanwältin Güldner die Sorgen und Probleme, die sich in rechtlicher Hinsicht im Zusammenhang mit der Haltung und Nutzung von Pferden ergeben können. Sie verfügt durch den täglichen Umgang mit eigenen Pferden, dem Engagement im Reitverein und der aktiven Teilnahme am Turniersport über umfassende und langjährige Erfahrungen rund um den Reitsport und steht Ihnen bei allen Rechtsfragen rund um Ihr Pferd, Ihren Pferdebetrieb oder rund um Ihre Dienstleistung in der Pferdebranche beratend zur Seite.

Der Pferdekaufvertrag

Der Pferdekaufvertrag dient dazu, die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer zu klar zu regeln. Hierbei sollten alle wesentlichen Details, wie der Gesundheitszustand des Pferdes, insbesondere Eigenschaften und eventuelle Mängel festgehalten werden. In der Praxis kann es hierbei zu erheblichen Problemen kommen. Im Fall eines Mangels des Pferdes (Gesundheitsmangel, Charaktermangel, Verwendungsmangel) hat der Käufer ggf. nämlich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises jeweils zzgl. Schadensersatz zu verlangen.

Die Ankaufsuntersuchung

Die Ankaufsuntersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil beim Kauf des Pferdes. Durch eine gründliche tierärztliche Untersuchung können mögliche gesundheitliche Probleme oder Risiken frühzeitig erkannt werden. Diese Untersuchung bietet dem Käufer Schutz vor unvorhergesehene Kosten und möglichen Haftungsfragen, sollte sich nach dem Kauf ein Mangel am Pferd herausstellen. Es ist daher ratsam, die Ankaufsuntersuchung von einem Tierarzt seines Vertrauens durchführen zu lassen und sich nicht allein auf die Angaben des Verkäufers bzw. eines vom Verkäufer beauftragten Tierarztes zu verlassen.

Pferdepensionsrecht

Das Pferdepensionsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen Pferdebesitzern und Pensionsstallbetreibern. Es betrifft vor allem Fragen der Versorgung, Unterbringung und Pflege des Pferdes sowie die Haftung bei Schäden oder gesundheitlichen Problemen. Grundsätzlich haftet der Pensionsbetreiber für Schäden, die das Pferd während des Aufenthalts in der Pension erleidet. Allerdings kann diese Haftung durch entsprechende Klauseln im Vertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Eine klare vertragliche Vereinbarung schützt beide Seiten und sorgt für ein reibungsloses Miteinander.

Haftung im Pferderecht

Auch bei großer Sorgfalt lassen sich Unfälle im Pferdesport leider nicht vermeiden, sodass es häufig zu Haftungsfragen kommt.

Die Haftung im Pferderecht ist besonders bei Unfällen oder Schäden durch Pferde von Bedeutung. Pferdehalter haften nach dem Gesetz grundsätzlich für Schäden die durch ihr Tier verursacht werden. Es stehen daher oft Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Raum, bei welchen Sie gut juristisch beraten sein sollten.

Pferdetransport

Der Transport mit Pferden ist mit spezifischen rechtlichen Pflichten und Risiken verbunden. Neben den Anforderungen an den Anhänger und das Zugfahrzeug spielen auch die Verkehrssicherheit und die fachgerechte Sicherung des Pferdes eine zentrale Rolle.

Pferdebesitzer sollten auf eine ausreichende Versicherung achten, die mögliche Schäden während des Transportes abdeckt. Darüber hinaus können vertragliche Vereinbarungen mit professionellen Transportfirmen sinnvoll sein, um Haftungsfragen im Falle von Unfällen oder Verletzungen klar zu regeln.

Tierärztliche Haftung

Die Gesundheit Ihres Pferdes ist ein emotionales Thema. Tierärzte tragen besondere Verantwortung für das Wohl der Ihnen anvertrauten Pferde. Kommt es jedoch zu Behandlungsfehlern oder einer fehlerhaften Diagnose, kann der Tierarzt für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Die tierärztliche Haftung greift beispielsweise bei fehlerhafter Ankaufsuntersuchung, unzureichender Aufklärung über Behandlungsrisiken oder fehlerhafter medizinischer Versorgung. In solchen Fällen hat der Pferdebesitzer das Recht, Schadensersatz zu verlangen.

Ob Sie ein Pferd kaufen, verkaufen, in Pension geben oder Schadensersatzansprüche aus dem Umgang mit dem Pferd geltend machen oder abwehren wollen, es ist immer ratsam, sich von einem auf Pferderecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

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