Immer wieder Ärger vor Urlaubsreisen. Oftmals übernehmen die Rücktrittsversicherung die Stornokosten nicht. Auch in diesem Fall können Verbraucher unter gewissen Voraussetzungen durch eine Reiserücktrittsversicherung geschützt sein. Dies gilt auch bei Buchungen von Ferienwohnungen.
Der 4. Senat des Bundesgerichtshofes entschied am 14.06.2017 (AZ IV ZR 161/16), dass die Buchung einer Ferienwohnung gleichermaßen als Reise zu qualifizieren ist im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung, wenn der Versicherungsgeber unklare AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu Grunde legt.