In seinem Urteil vom 21.11.2014 (Az. 26 U 80/13) hat das OLG Hamm beschlossen, dass ein Schmerzensgeld von 90.000 EUR angemessen ist. Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die 1951 geborene Klägerin war 2008 bei den Beklagten in Behandlung aufgrund plötzlich eintretender Übelkeit. Am 19.12.2008 wurde sie mit der vorläufigen Diagnose „Akutes Abdomen; Subileus; Meteorismus“ bei der Beklagten zu 1 eingewiesen. Weiterlesen

Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte ist Betreiberin eines Internetforums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kläger in seiner Ehre verletzt sieht und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym („Nickname“) in das Forum eingestellt worden waren. Der Autor eines der Beiträge ist den Parteien bekannt. Das Landgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage hinsichtlich des Beitrags des den Parteien bekannten Verfassers abgewiesen. Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.

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Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger, macht gegen den beklagten Freistaat Schadensersatzansprüche geltend, weil ihm für einen Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr das Recht aberkannt wurde, von seiner in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.

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