Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung in seinem Urteil vom 25.01.2011, Az. 1 BvR 918/10 zu den „wandelbaren Lebensverhältnissen“ bezüglich der Feststellung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs gefällt. Das Maß nachehelich zu gewährenden Unterhalts war in der Vergangenheit wiederholt gesetzlich änderungen unterworfen. Mit dem am 01. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBI I S. 3189) hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht erneut reformiert und an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse sowie den eingetretenen Wertewandel angepasst. Weiterlesen