Beiträge

Im Rahmen der anwaltlichen Betreuung und Berechnung von Zahlungspflichten oder Zahlungsansprüchen ist die tatsächliche Festsetzung des bereinigten Nettoeinkommens maßgeblich, um die Höhe des Kindesunterhalts für minderjährige Kinder feststellen zu können. Maßgebend für die Unterhaltsberechnung ist lediglich der Teil des Einkommens, der zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs zur Verfügung steht und bei Anlegung eines objektiven Maßstabes dafür eingesetzt werden kann.

Weiterlesen