In Anbetracht der viel diskutierten Impffrage bei Kindern und einer möglicherweise beabsichtigten Einführung einer Impfpflicht kam der BGH am 03.05.2017 (Beschluss XII ZB 157/16) zu dem Ergebnis, dass im Zweifel alles für eine Schutzimpfung von Kindern spricht.

In dem zugrundliegenden Fall wehrte sich die Mutter gegen die Vornahme der Schutzimpfung bei ihrem Kind. Der Vater befürwortete diese. Die Eltern hatten das gemeinsame Sorgerecht inne. Aufgrund der Uneinigkeit in dieser Einzelfrage übertrug der BGH dem Vater die alleinige Sorge in dieser Sache. Ein entsprechendes Sachverständigengutachten über mögliche Auswirkungen einer Impfung ist hierfür nicht erforderlich gewesen, da eine Schutzimpfung als „medizinischer Standard“ einzustufen ist.